Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle in Betrieben eingesetzten elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Bereits vorhandene Kassensysteme sind spätestens bis zum 31. Juli 2025 zu melden. Dabei ist sicherzustellen, dass das zu meldende elektronische Aufzeichnungssystem eindeutig einer Betriebsstätte zugeordnet wird.
Wenn Sie ab dem 1. Juli 2025 ein neues Kassensystem einführen möchten, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dies innerhalb eines Monats beim Finanzamt anzumelden.
Diese Anmeldung muss in elektronischer Form erfolgen. Sie können dafür das Online-Portal „Mein ELSTER” nutzen.
Das Bundesfinanzministerium betont ausdrücklich, dass bei der Meldung alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Aufzeichnungssysteme in einer gemeinsamen Mitteilung aufgeführt werden müssen.
1. Wer muss die Kasse anmelden ?
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen, das ein elektronisches Aufzeichnungssystem (z.B. Kasse, Kassensoftware) nutzt, zur Meldung verpflichtet. Ausnahmen von dieser Regelung sind nicht vorgesehen.
Die Meldepflicht für Kassensysteme obliegt grundsätzlich dem Steuerpflichtigen selbst. Dieser kann jedoch einen Steuerberater oder eine andere Person mit der Erfüllung dieser Pflicht beauftragen. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 87 ff. der Abgabenordnung.
2. Wie kann das Kassensystem angemeldet werden ?
Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen ( § 146a Abs. 4 AO ), muss die Meldung über das Online-Portal ‘Mein ELSTER’ oder über eine Software mit einer sogenannten ‘ERiC-Schnittstelle’ erfolgen. Andere Übermittlungswege sind nicht zulässig. Lightspeed Restaurant POS (G) unterstützt aktuell die ERIC Schnittstelle nicht.
3. Ab wann kann ich die Kassen anmelden ?
Die Möglichkeit zur Meldung von Kassensystemen besteht ab dem 1. Januar 2025. Für Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, gilt eine verlängerte Meldefrist bis zum 31. Juli 2025.
4. Was muss ich melden ?
Jede Änderung im Zusammenhang mit einem Kassensystem, sei es die Anschaffung, die Außerbetriebnahme, der Verlust oder der Diebstahl, ist innerhalb eines Monats dem Finanzamt zu melden.
Neben der Erstmeldung bei der Anschaffung sind auch Korrekturen von Fehlern in der Erstmeldung verpflichtend.
5. Gibt es eine Hilfe wie ich unter MeinElster das Formular ausfüllen muss ?
Ja diese finden Sie hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Ausfuellanleitung.html
6. Was sind die gesetzlichen Grundlagen zur Meldung ?
Details hierzu finden die auf der Seite vom Bundesfinanzministerium: