Bei einem Einzweckgutschein sind zu dem Zeitpunkt der Ausstellung alle Informationen für eine zuverlässige Bestimmung der Umsatzsteuer bekannt.
Die Besteuerung erfolgt hier bereits zu dem Zeitpunkt der Ausgabe bzw. Übertragung des Gutscheins. Auch wenn die Leistung von einem anderen Unternehmer vollbracht wird, als demjenigen, der den Gutschein ausgestellt hat, ist der Gutschein gültig.
Bedingung für die Verwendung von Einzweckgutscheinen
Wenn Einzweckgutscheine genutzt werden sollen, ist es zwingend erforderlich nur einen Mehrwertsteuersatz anzulegen. Damit ist ein Mischbetrieb aus Inhouse- und ToGo- Artikeln nicht möglich.
Folgende Punkte werden in diesem thematisiert, sollte das Feature Kundendatenbank und Gutscheinverwaltung noch nicht eingerichtet worden sein, bitte jetzt nachholen :
Gutschein einlösen
Mit aktivierter KDB & GUV
Schritt 1
- Tippen auf Bezahlen
Schritt 2
- Tippen auf Kunde
Schritt 3
- Gutscheinnummer per Suchfunktion finden
- Tippen auf Ergebnis (blau hinterlegt)
- Tippen auf Prüfen
HINWEIS: Wenn der Gutschein aufgeladen ist, steht dies links. - Tippen auf Kunde verwenden
Schritt 4
- Tippen auf die zuvor angelegte Zahlungsart
Ohne aktivierte KDB & GUV
Schritt 1
- Tisch wählen
- Tippen auf Bezahlen
Schritt 2
- Gutscheinbetrag in dem Feld Gegeben eingeben
- Tippen auf zuvor angelegte Zahlungsart