Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV)
Unternehmen in Österreich, die betriebliche Einkünfte erzielen, müssen ab einem Nettojahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb – sofern die Barumsätze (inkl. Bankomatkartenzahlungen, Kreditkarten) 7.500 Euro netto je Betrieb im Jahr überschreiten – eine elektronische Registrierkasse verwenden.